Spanien (sb) – Die EU-Kommission hat entschieden, dass touristische Privatvermietungen auf den Kanarischen Inseln unter Strafandrohung verboten bleiben. Damit ist nach langem Hin und Her und das “Prinzip der einheitlichen Vermietung” rechtswirksam, das 1995 durch das Tourismusgesetz (“Ley de Ordenación del Turismo de Canarias”) eingeführt worden war. Dieses Gesetz schreibt vor, dass eine touristische Vermietung nur noch dann erfolgen darf, wenn innerhalb einer Anlage mindestens 50 Prozent plus eine Einheit touristisch vermietet werden und wenn diese Vermietung von einer einzigen Firma durchgeführt wird. Dagegen hatte ein Engländer geklagt, weil er in der Vorschrift einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit sowie gegen das Recht der freien Berufsausübung innerhalb der EU sah. Diese Beschwerde hat die Kommission abgewiesen und das Verfahren eingestellt. Zumindest bis auf weiteres hat dies Gültigkeit, falls nicht doch noch Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben wird.