1-1-2018 Spanien / Lanzarote (sb) - Spaniens Anti-Terror-Gesetze zählen zu den strengsten in der EU. Eine Strafrechtsreform von 2015 ermöglicht der spanischen Justiz frühes Einschreiten. So kann zum Beispiel alleine der Besuch einer Internetseite mit terroristischem Hintergrund zur Festnahme führen. Und dennoch: Laut Experteneinschätzungen ist und bleibt die Terrorgefahr in Spanien hoch. Nun beraten die Parteien im spanischen Parlament über weitere Maßnahmen und Gesetze zur Terrorbekämpfung, welche auch den Mietwagensektor und die Vermietung von Ferienimmobilien betreffen werden. Spanienreisende die künftig eine Mietwagen in Spanien leihen wollen, sollen ebenso wie Urlauber die Ferienimmobilien anmieten, in speziellen Datenbanken, auf welche die Sicherheitsbehörden jederzeit Zugriff haben, erfasst werden.
Touristen, welche künftig ein Auto in Spanien mieten, werden damit rechnen müssen, in speziellen Datenbanken erfasst zu werden, auf welche die spanische Polizei jederzeit direkten Zugriff hat. Dies ist nur eine von etlichen derzeit im spanischen Parlament diskutierten Anti-Terrorismus- Maßnahmen und Gesetzen, welche 2018 in Kraft treten sollen. Wie Innenminister Juan Ignacio Zoido ankündigte, ist die Idee dahinter, "Menschen zu identifizieren, die mit Terroristen kompatible Verhaltensmuster zeigten".
Demnach sollen Mietwagenfirmen in Spanien künftig dazu verpflichtet werden, ihre Kunden in speziellen Datenbanken abzuspeichern, auf welche die Polizei jederzeit zugreifen kann, um so potentielle Gefährder und Terroristen rechtzeitig zu indentifizieren und aus dem Verkehr ziehen zu können. Wie die englische Tageszeitung "The Sun" berichtet, wird dies derzeit so im spanischen Parlament diskutiert, nachdem bekannt geworden war, dass Autofahrer, die in Großbritannien Autos oder Transporter anmieten wollen, zusätzlichen Kontrollen ausgesetzt sind, um sicherzustellen, dass sie keine Extremisten sind.
Es wird erwartet, berichtet "The Sun" weiter, dass diese Maßnahmen auch auf Touristen ausgeweitet werden, welche Ferienwohnungen oder Ferienhäuser anmieten. Auch hier sollen die Vermieter künftig verpflichtet werden, die Daten ihrer Feriengäste in speziellen, für die Polizei jederzeit zugänglichen, Datenbanken - ähnlich derer wie sie Mietwagenfirmen anlegen werden müssen - anzulegen.