Künftig sollen Paare binationaler Ehen wählen können, nach welchem Recht geschieden werden soll
6-10-2011 Europa (db) - Europaweit gibt es rund 16 Millionen binationale Ehen, sogenannte Cross-Border-Paare. Zerbrechen diese Partnerschaften, kann es zu einigen Komplikationen bei der Scheidung kommen, da die Rechtslage in einem solchen Fall unübersichtlich und uneinheitlich ist. Vorschriften unterscheiden sich teilweise von Land zu Land oder widersprechen sich sogar. Probleme wie erhebliche Zusatzkosten oder das sogenannte „Scheidungs-Shopping“, bei dem einer der Partner versucht, durch geschickte Wahl des Gerichts Vorteile gegenüber dem anderen zu gewinnen, können entstehen. Dies soll in Zukunft vermieden werden.
Bisher wurde eine Scheidung nach Recht des Landes geregelt, in dem der Scheidungsantrag gestellt wurde. Nach ROM III sollen Ehepartner jetzt gemeinsam festlegen, welche nationale Rechtsordnung gelten soll. Das trifft nicht nur im Scheidungs-, sondern auch im Sterbefall zu. Ziel dieser Regelung ist es nicht, ein einheitliches EU-Familienrecht zu schaffen oder das materielle Eherecht der jeweiligen Mitgliedstaaten zu ändern. Stattdessen soll die Klärung der güterrechtlichen Fragen erleichtert werden.
Paare können die Rechtsordnung für ihre Scheidung nach verschiedenen Gesichtspunkten auswählen, zum Beispiel nach dem gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort, dem Staat, dem einer der Partner angehört oder nach dem Staat, in dem das gerichtliche Scheidungsverfahren stattfindet. Gibt es keine Vereinbarung der Ehegatten, soll künftig das Gericht das anwendbare Recht anhand objektiver Kriterien festlegen.
Die ROM III-Verordnung gilt zunächst nur in 14 von 27 EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland und Spanien. Sie gilt noch nicht für Großbritannien und auch nicht für Irland. Im Übrigen gibt es zwei verschiedene Verordnungsvorschläge: einen für verheiratete Paare und einen für eingetragene Partnerschaften. Diese Form der Partnerschaft ist in der EU noch relativ neu und gilt bisher nur für heterosexuelle Paare in Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden.