25.02.15 Spanien (sfw) –Die spanischen Wahlbüros informierten Immigranten aus zwölf Ländern über ihr Recht, an den diesjährigen Kommunalwahlen, die am 25. Mai stattfinden, teilzunehmen.
Am 24. Mai finden in Spanien die Kommunalwahlen statt. In diesem Rahmen verschickte das Wahlbüro Ende des Jahres Informationsschreiben an Einwanderer aus zwölf Ländern, die dieses Jahr an den Wahlen Spaniens teilnehmen dürfen.
Neben den EU-Bürgern, die als Residenten in Spanien leben, haben auch Immigranten aus Norwegen, Island, Bolivien, Ecuador, Chile, Kolumbien, Paraguay, Peru, Trinidad und Tobago, Neuseeland, Korea und dem afrikanischen Inselstaat Kap Verde das Recht, an den Kommunalwahlen teilzunehmen.
Insgesamt wurden vom Wahlbüro circa 340.000 Immigranten per Informationsschreiben über ihr Wahlrecht informiert. Alleine auf Lanzarote machen die 15.000 wahlberechtigten Immigranten rund 20% aller auf Lanzarote lebenden Wähler aus.
Bis zum 15. Januar hatte jeder - der wählen möchte - die Möglichkeit sich im Amt seiner Gemeinde einzuschreiben, um so am 25. Mai ins Wahlbüro gehen zu können.
Geschickt wurde das Informationsschreiben an jeden volljährigen, wahlberechtigten Immigranten der oben genannten Länder, der über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügt und mindestens fünf Jahre legal in Spanien lebt. Einzige Ausnahme wird bei Residenten aus Norwegen gemacht, diese müssen lediglich drei Jahre legal in Spanien gelebt haben, um an den Wahlen teilnehmen zu können.
Viele der in Spanien lebenden Immigranten sehen diese Neuerung als sehr positiv an, da sie der Meinung sind, so im Rahmen der Politik gemeinsam mit den Spaniern mehr bewegen zu können, da der Großteil der Bürger eines Landes meist dieselben Interessen im Bezug auf die Entwicklung der Heimat beziehungsweise Wahlheimat habe, so die bolivianische Journalistin Claudia Claros, die seit acht Jahren in Spanien lebt. Viele Immigranten erhoffen sich durch das neue Wahlrecht vor allem aber auch mehr Anerkennung durch spanische Politiker und Integration in die spanische Gemeinschaft.