09-11-2009 Spanien (sb) - Spanien tut sich schwer mit der Aufarbeitung der Verbrechen, die während des Bürgerkrieges und der Franco-Zeit begangen wurden: „Was vergangen ist, ist vergangen. Wir wollen keine alten Wunden aufreißen“, heißt es besonders im rechten politischen Lager. Aber auch Politiker anderer Couleur glauben, dass der Übertritt Spaniens in die Demokratie nur durch den so genannten „Pakt des Schweigens“ ermöglicht wurde. So einigte man sich 1977 - nur zwei Jahre nach Francos Tod - im spanischen Parlament darauf, alle diejenigen, die während des Bürgerkrieges an Erschießungen teilgenommen hatten, per Generalamnestie zu begnadigen. Das „Schweigen“ hielt so lange, bis die Enkel der Bürgerkriegsopfer begannen, nach ihren verschwundenen Ahnen zu suchen und unbequeme Fragen zu stellen. Das Ergebnis: Inzwischen vermuten Experten, dass Franco zwischen 400.000 und 600.000 Menschen umbringen ließ. 2007 erließ Zapateros Regierung endlich das Gesetz „Ley de la Memoria Histórica“, welches die Hinterbliebenen bei der Suche nach ihren Angehörigen unterstützen und die Aufarbeitung dieser düsteren Zeit vorantreiben soll. Helfen will hierbei der am obersten spanischen Gericht amtierende Richter Baltasar Garzón, der durch seine Ermittlungen gegen den chilenischen Diktator Augusto Pinochet bekannt wurde. Garzón ignoriert die ehemalige Generalamnestie und will den Verantwortlichen für die Massenerschießungen im spanischen Bürgerkrieg (1936- 1939) und der Diktatur von General Francisco Franco den Prozess machen. Garzóns Einsatz spaltet das Land: Während die einen sein Tun gut heißen, halten die anderen ihn für geltungssüchtig und eitel. Ob Garzón gegen die einstigen Staatsverbrechen vorgehen darf, muss nun das Oberste Gericht entscheiden. Erst am vergangenen Freitag, untersagte der Nationale Gerichtshof in Madrid mit zehn zu fünf Stimmen Garzón die Exhumierung und Identifizierung hunderter Hinrichtungsopfer die er im Rahmen seiner Ermittlungen gefordert hatte. Damit gab das Gericht einem Antrag der spanischen Staatsanwaltschaft statt, die erst einmal festgestellt wissen will, ob Garzón überhaupt für die Verbrechen zuständig sei und ob diese nicht längst verjährt und mit dem Amnestiegesetz von 1977 verjährt seien.