Wenn Sie Ihren Wagen aus Deutschland oder anderen Ländern der EU mitgebracht haben, müssen Sie diesen ebenfalls beim Tráfico ummelden.
Allerdings müssen sie den Wagen vorher offiziell eingeführt haben und im Besitz des entsprechenden (grünen) Zollpapiers sein. In einigen wenigen Fällen brauchen Sie für Ihren Wagen eventuell eine so genannte Homologación. Hierbei muss der Fahrzeugbrief von einem zugelassenen Industrie-Ingenieur übersetzt und das Fahrzeug eventuell vermessen werden. Die Kosten liegen bei etwa 100 bis 120 Euro. Diese Homologación können Sie auch beim Hersteller Ihres Fahrzeugs anfordern. Dort braucht man eine Kopie Ihres Kfz-Briefes und die Fahrzeugnummer. Die Kosten sind etwa dieselben.
Beim I.T.V, dem spanischen Pendant des TÜV, ist dann eine technische Inspektion fällig. Hier werden zwei Kopien der Tarjeta de Inspección técnica ausgestellt, die später beim spanischen Straßenverkehrsamt (Tráfico) vorgelegt werden müssen. Die festgestellten Merkmale werden in den neuen Fahrzeugbrief „Ficha Técnica“ übertragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 75 bis 100 Euro.
Bei der Hacienda, dem Spanischen Finanzamt, wird nun eine Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación) fällig. Sie richtet sich nach dem Zeitwert und der Motorisierung des Fahrzeugs. Der Zeitwert ergibt aus dem Neuwert des Wagens abzüglich eines jährlichen Wertverlustes, welcher durch die Finanzbehörden anhand veröffentlichter Tabellen ermittelt wird.
Die Steuernummer N.I.F, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls An- und Abmeldepapiere des Wohnsitzes in Deutschland sind dann in der Hacienda einzureichen. Die Behörde prüft, ob und wie viel Zulassungssteuer zu zahlen ist. Ein entsprechender Bescheid, der über eine Bank zu begleichen ist, kann innerhalb kurzer Zeit abgeholt werden.
Die Kfz-Steuer (Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica) ist relativ niedrig, nach Motorkapazität gestaffelt und wird jährlich an die Gemeinde, in der das Fahrzeug zugelassen ist, bezahlt.
Alle Belege und Bescheide samt Personalausweis, Empadronamiento und Kopien werden nun wieder beim Tráfico eingereicht. Hat man die fälligen Gebühren gezahlt, kann man am nächsten Tag die Matrícula, entspricht dem deutschen Fahrzeugschein, abholen.
In einem der vom Tráfico ausgewiesenen Läden können nun die spanischen Nummernschilder gekauft werden. Es wird empfohlen, die Abmeldung in Deutschland erst durchzuführen, wenn die Zulassung in Spanien sichergestellt ist. Die Stilllegung kann grundsätzlich auch von der Deutschen Botschaft und den Konsulaten in Spanien vorgenommen werden.
Maria Bersin hat das Ummeldungsprozedere eines spanischen Wagens für die Leser Lanzarote37° zusammengestellt. Ergänzt wurden Sie von der Redaktion durch die Formalitäten die notwendig sind, um deutsche Wagenpapiere auf spanische Kfz-Papiere umzuschreiben.
(12/06 N°5)