26-1-2015 Spanien (sb) – Seit dem 19. Januar dieses Jahres gelten für Autofahrer, die in einem anderen EU-Land leben, als ihrem Heimatland, die Führerscheinbestimmungen des Landes, in welchem sie ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Wer also Resident in Spanien ist, für den gelten die nationalen spanischen Verkehrs- und Führerscheinbestimmungen. Das bedeutet einerseits, dass man den Führerschein, lebt man in Spanien, ab einem bestimmten Alter regelmäßig erneuern lassen muss, und andererseits dass der im Heimatland ausgestellte Führerschein spätestens dann in ein spanisches Führerscheindokument umgetauscht werden muss, wenn der in der Heimat ausgestellte abgelaufen ist.
Irgendwie hängen deutsche Residenten in Spanien an ihrem in der Heimat ausgestellten Führerscheindokument. Denn immer dann, wenn in den Medien etwas über eine „Umtauschpflicht des Führerscheins“ zu lesen ist, wird diese Information in einschlägigen Foren heftig diskutiert, angezweifelt und später dann zweifelhafte Tipps ausgetauscht, wie man diese Umtauschpflicht eventuell umgehen könnte.
Seit dem 19 Januar 2015 gibt es wieder ausreichend Diskussionsstoff zu diesem Thema in den sozialen Medien und einschlägigen Foren. Denn an diesem Tag trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die Autofahrer jeweils den Verkehrsgesetzen des Landes unterwirft, in welchem sie residieren beziehungsweise ihren Wohnsitz haben. Damit verbunden ist übrigens auch die Strafpunkteregelung. Im spanischen Gesetz heißt es: „Der Inhaber eines in einem EU-Land ausgestellten Führerscheins, der einen normalen Wohnsitz in Spanien erworben hat, unterliegt den spanischen Regelungen hinsichtlich der zeitlichen Gültigkeit, der Kontrolle seiner psychophysischen Fähigkeiten und der Zuweisung eines Punktekontos“.
Umtauschpflicht nicht registreierter Führerscheine
Wann deutsche oder österreichische Residenten ihren in der Heimat ausgestellten Führerschein in ein spanisches Führerscheindokument umtauschen lassen müssen, hängt davon ab, wie alt ihr Führerschein ist, weil dies nämlich den Ausschlag dafür gibt, wann ihr Führerschein in Deutschland oder Österreich ungültig werden wird.
Wer einen grauen oder rosaroten Führerschein besitzt, müssten diese eigentlich bereits bis 19. Januar 2015 in einen spanischen EU-Führerschein umgetauscht haben. Und zwar ganz unabhängig davon, dass beide Dokumente bis 2033 in Deutschland gültig sind und dort damit gefahren werden darf.
Wer seinen Führerschein in Deutschland vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, und mit dem Scheckkartenführerscheindokument auf Spaniens Straßen unterwegs ist, muss seinen Führerschein entweder bei der spanischen Verkehrsbehörde registrieren lassen oder gegen einen spanischen EU-Führerschein umtauschen. Dafür hat derjenige zwei Jahre Zeit, es gilt das Datum der Wohnsitznahme nach dem Umzug.
Wer seinen Führerschein in Deutschland nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, also nur noch über einen auf 15. Jahre befristeten Führerschein verfügt, darf mit diesem bis zu seinem Ablauf herumfahren, muss ihn nicht umtauschen und auch nicht registrieren lassen. Beantrag derjenige nach Ablauf seines „Lappens“ einen neuen, so muss er das – so er immer noch in Spanien residiert – in spanien tun und bekommt entsprechend auch einen spanischen EU-Führerschein.
Eine sonderregelung gilt für spanische Residenten, welche aus der Schweiz zugezogen sind: Sie müssen ihre Fahrerlaubnis ausnahmslos spätestens sechs Monate nach Wohnsitzannahme in Spanien in einen spanischen Führerschein umtauschen.
Für alle Autofahrer - auch diejenigen, deren Führerscheindokument nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde - die in Spanien wohnen, gilt, dass die spanischen Fahrtauglichkeitstests in den vorgeschriebenen Abständen absolviert werden müssen. Das bedeutet PKW- und Motorradfahrer müssen bis zum 65. Lebensjahr alle 10 Jahre, und danach alle 5 Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen, LKW-Fahrer alle 5 Jahre und Bus-Fahrer alle 3 Jahre. Wer einen registrierten oder spanischen Führerschein hat, wird schriftlich rechtzeitig an die Testtermine erinnert.
Wer mit spanischem Führerschein fährt, erhält, wenn sein Fürherschein abgelaufen ist, einen neuen Führerschein mit aktuellem Foto, vorausgesetzt, er hat die Fahrtauglichkeitstest abgelegt und bestanden. Den neuen Führerschein bekommt derjenige dann auch nicht mehr beim Tráfico wie bisher, sondern per Post von der spanischen Münzanstalt (spanisches Pendant zur Bundesdruckerei), wo ihn die Stelle, bei der die Fahrtauglichkeitsuntersuchung durchgeführt wurde, beantragt. Bis zum Eintreffen des neuen Führerscheins bleibt der alte, abgelaufene Führerschein gültig, vorausgesetzt, der erforderliche Fahrtauglichkeitstest ist positiv verlaufen.
Wer seinen deutschen Führerschein freiwillig in einen spanischen EU-Führerschein umtauscht, hat den Vorteil, erst einmal keinen Gesundheitstest ablegen zu müssen, sondern erst dann, wenn dieser nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist sowieso vorgeschrieben ist.
Führerscheinumtausch bereits registrierter Führerscheine
Wenn man zur Fahrtauglichkeitsprüfung mit einem in Spanien registrierten deutschen Führerschein auftaucht, so muss man diesen, laut spanischem Automobilclub, nicht automatisch in einen spanischen EU-Führerschein umtauschen. Andere Quellen behaupten dass dies sehr wohl der Fall sei, was eigentlich auch Sinn macht, da ja auch die spanischen Autofahrer ihren alten Führerschein mit dem alten Foto nicht behalten dürfen.
Wo kann man den Fahrtauglichkeitstest machen?
Den Gesundheits- bzw. Fahrtauglichkeitstest, "informe de aptitud psicofísico“ oder „psicotécnico“ genannt, macht man bei einem „Centro de Reconocimiento de Conductores“ oder einem beliebigen Zentrum, das mit „certificados médicos“ wirbt. Dafür muss man ein aktuelles Passfoto, Residentenkarte/-zertifikat („tarjeta/certificado de residencia“) Pass und Führerschein mitbringen und unterwirft sich einem Seh- und Hörtest und einem psychotechnischen Reaktionstest. Das dauert etwa eine Viertelstunde und kostet weniger als 30 Euro. Das „Centro de Reconocimiento de Conductores“ beantragt dann auch gleich den neuen Führerschein des getesteten Fahrers, welcher diesem dann, wie oben bereits beschrieben – per Post nach Hause geschickt wird.
Unterschiedliche Strafpunktekonten
Die in den einzelnen EU-Ländern unterschiedliche Handhabung der Strafpunktekonten von Autofahrern bleibt erst einmal bestehen: In Spanien wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn man von maximal 12 auf 0 Punkte gelangt, in Deutschland, wenn man in Flensburg 18 Punkte angesammelt hat.
Das spanische Strafpunktekonto tritt für deutsche Residenten in Kraft, sobald der Fahrer bei einem Vergehen belangt wird. Nicht zuletzt auch aus diesem Grund ist eine theoretisch unbefristete deutsche Fahrerlaubnis in Spanien nur befristet gültig.
Unterschiedliche Regelungen die bleiben
Die Möglichkeit, mit 17 die Fahrerlaubnis zu erhalten und in Begleitung Erwachsener zu fahren, wie in Deutschland und Österreich erfolgreich eingeführt, wird nicht europaweit übernommen. Auch soll für Autofahrer in Spanien verpflichtende Gesundheitstest Gesetz bleiben, in Deutschland soll ein Gesundheitstest für Autofahrer dagegen nicht eingeführt werden.