27-02-08 Kanarische Inseln (fk) – In Spanien sind Tausende Häuser, die zu nah am Meer stehen, vom Abriss bedroht, da sie unter das 1989 in Kraft getretene Küstenschutz-Gesetz fallen, wo Artikel 132 der spanischen Verfassung „Küstenzonen, Strände und Hoheitsgewässer“ zu staatlichem Besitz erklärt. Das Gesetz verbietet, in einer Schutzzone von mindestens hundert Metern Hotels, Restaurants oder Gewerbebetriebe zu bauen. Wer diese Vorschrift missachtet, muss mit Abbruch durch den Staat rechnen. Der Abriss vieler der illegal in dieser Zone errichteten Häuser ist seit Jahren gerichtlich beschlossen und soll in naher Zukunft in die Realität umgesetzt werden. Auf Initiative der CC (Coalición Canaria) und PP (Partido Popular), die von der Madrider Regierung eine „flexiblere Anwendung“ des Küstenschutz-Gesetzes auf den Kanaren forderten, kam es Mitte Februar zu einem Treffen zwischen Vertretern der spanischen und der kanarischen Regierung. Beinharte Antwort aus Madrid: „Wenn das Gesetz modifiziert wird, dann wird es verschärft“, so José Fernández, Generaldirektor der Küstenbehörde „Costas“. Die Madrider Behörde lokalisierte in Spanien über 4.000 Gebäude, die illegal errichtet wurden: 460 Häuser, 1.500 Strandhütten und Verkaufskioske, fast 500 Restaurants sowie zahlreiche Treppen, Promenaden, Gärten und Schiffsanlegestellen. An der Costa Blanca und der Costa del Sol wurden inzwischen fast 300 Strandrestaurants (chiringuitos) geschlossen und auf den Kanaren sind 1.583 Häusern vom Abriss bedroht.