28.01.2014 Madrid (ssc) – Zukünftig werden Bewohner der Kanaren, Balearen, Ceutas und Melillas am Flughafen nicht mehr ihre Residencia sowie ihre Wohnortsbestätigung vorlegen müssen, mit der sie beweisen, dass sie tatsächlich in diesen Regionen bzw. Städten gemeldet sind, um die 50 Prozent-Transportsubvention für die Reise zu erhalten. Das Kabinett beschloss am vergangenen Freitag, dass ab einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt der Nachweis telematisch erfolgen wird. Das dazu benötigte System Sara soll ab Ende 2014 uneingeschränkt einsatzbereit sein. Bereits seit Oktober 2012 konnte es von Fluggesellschaften benutzt werden, so nutzt es aktuell schon Binter Canarias. Beim Ticketkauf muss das Unternehmen vom Käufer autorisiert werden, die Prüfung des Certificado de Residencia durchführen zu dürfen.
Die Vorlage der beiden Dokumente war eingeführt worden, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern, also dass beispielsweise jemand, der ehemals auf den Kanaren gelebt hat, heute noch innerspanisch vergünstigt fliegt, obwohl er längst einen anderen Wohnsitz hat. Die Meldebestätigung, die man im Rathaus bekommt, ist immer für sechs Monate gültig, die Residencia wird nur einmal ausgestellt.