10-01-2011 Spanien/Lanzarote (sb) - Am 22. Mai sind Gemeindewahlen auf den Kanaren, die einzigen Wahlen, an denen auch ausländische Mitbürger welche auf den Kanaren leben, mit darüber abstimmen dürfen, wer künftig die Geschicke ihrer Gemeinde lenken soll.
Bevor man allerdings bei den kommenden Gemeindewahlen den Gang zur Urne antreten kann, müssen Ausländer sicher stellen, in der entsprechenden Wählerliste (Censo Electoral) gelistet zu sein. Denn nur wer in dieser Wählerliste steht, darf am 22. Mai sein Kreuz machen.
Heute hat der Bürgermeister von Teguise seine ausländischen Mitbürger aufgerufen, zur Wahl zu gehen, beziehungsweise sich in die Wählerliste aufnehmen zu lassen. Bürger aus der europäischen Union, Norwegen, Chile, Kolumbien, Ecuador, Neuseeland, Paraguay, Peru und aus anderen Ländern, mit denen in Zukunft Abkommen diesbezüglich geschlossen werden, können an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung ist ein gewöhnlicher Wohnsitz in Spanien und die Eintragung im Melderegister der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Das Prozedere hierfür ist einfach: Wer wählen will muss in seiner Gemeinde gemeldet sein (Empadronamiento) und eine Residencia besitzen, also bei der Policia Nacional gemeldet sein und demzufolge eine N.I.E.-Nummer zugeteilt bekommen haben.
Wie und wo wird gewählt?
Generell sind die Wahlen in Spanien universell, frei, gleichberechtigt, direkt und geheim. Wählen ist in Spanien nicht Pflicht, d.h. es gibt keinerlei Strafe für Personen, die nicht wählen, obwohl sie vielleicht im Vorfeld kundgetan haben, dass sie dies tun wollen. Die Abgabe der Wahlstimme findet in einem Wahllokal (Colegio electoral) statt, welches wiederum in Abteilungen (Sección) und Tische (Mesas) aufgeteilt ist.
Am Wahltag müssen die Wähler zwischen 9 und 20 Uhr im dem Wahllokal erscheinen, welches ihnen zugeteilt wurde und auf ihrem Wahlschein (Tarjeta Censal) aufgeführt ist. Der Wahlschein ist ein Dokument, auf dem die aktuellen Angaben der Wählerliste aufgeführt sind sowie die Kennzeichnung für Tisch und Abteilung, die dem Wähler zugeteilt wurden. Es muss hervorgehoben werden, dass der Wahlschein nicht zur Identifizierung des Wählers benutzt werden kann, aus diesem Grund müssen gemäß dem Wahlgesetz eines der folgenden Ausweisdokumente (immer das Original) vorgelegt werden:
· Ausweis.
· Reisepass (mit Lichtbild).
· Führerschein (mit Lichtbild).
In den Wahllokalen liegen die Wahlzettel (Papeletas) mit allen Kandidaturen sowie Umschläge aus. Ebenfalls stehen Wahlkabinen bereit, um eine geheime Wahl zu garantieren. Die Wähler erscheinen nacheinander mit ihren Wahlzetteln im Umschlag am Wahltisch und geben dem Vorsitzenden des Tisches ihren Namen und Nachnamen an, wobei zur Identifizierung der Ausweis, Reisepass oder Führerschein vorgelegt werden muss.
Wahlhelferpflicht
Jeder Wähler, der in der Wählerliste eingetragen ist, kann über eine Auslosung ausgewählt werden, Helfer am Wahltisch zu sein. In diesem Fall wird er von der Verwaltung entsprechend informiert. Die Teilnahme als Helfer am Wahltisch ist Pflicht und eine nicht gerechtfertigte Nichterfüllung führt zu einer Sanktion. Bürger mit einer anderen Staatsangehörigkeit müssen im Sekretariat der Stadtverwaltung angeben, ob sie über ausreichende Spanischkenntnisse verfügen und können ggf. durch eine andere Person ersetzt werden.